Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WK Kunststoffteile GmbH
1. Allgemeines
1.1
Diese Vertragsbedingungen gelten, soweit die Vertragspartner nichts Abweichendes schriftlich vereinbart haben.
Abweichende Bedingungen des Bestellers sowie Ergänzungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt sind.
1.2
Mit Erteilung des Auftrages oder mit der Annahme der Lieferung erkennt der Besteller unsere Verkaufsbedingungen
an.
1.3
Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn
wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Preise und Zahlung
2.1 Unsere Preise verstehen sich – falls nichts vereinbart ist – ab Werk, zuzüglich Mehrwertsteuer.
2.2. Kosten für Verpackung, Frachten und Porti stellen wir gesondert in Rechnung. Verpackung wird nicht
zurückgenommen.
2.3
Unsere Angebote sind freibleibend und haben allenfalls 3 Monate Gültigkeit. Wir behalten uns vor, bestätigte
Preise zu verändern und neu zu vereinbaren, falls sich die preisbestimmenden Faktoren gegenüber denen bei
Vertragsabschluss wesentlich geändert haben.
2.4
Unsere Rechnungen sind zahlbar nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist berechnen wir ab dem Fälligkeitszeitpunkt Verzugszinsen in
Höhe von 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, ohne dass es einer besonderen
Inverzugsetzung bedarf.
Unberechtigt einbehaltene Skonti werden zurückgefordert.
2.5
Gegen unsere Ansprüche kann der Besteller nur dann aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend machen,
wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten sind oder ein sich gegen uns richtender rechtskräftiger
Vollstreckungstitel vorliegt.
3. Aufträge
3.1 Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Für den Umfang der Lieferung
ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
3.2 Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der bestellten Menge sind branchenüblich und berechtigen nicht zu
Beanstandungen oder zu Annahmeverweigerungen.
3.3 Über Rahmenverträge mit Abrufquoten müssen besondere Vereinbarungen getroffen werden. Auf Abruf bestellte
Mengen werden erst nach ausdrücklicher Terminstellung des Kunden in Fertigung genommen.
3.4 Das Fertigungsmaterial wird jedoch für die gesamte Menge eingekauft und bei Annullierung des Auftrags, falls
nicht anderweitig verwendbar, in Rechnung gestellt.
3.5 Ganz- oder Teilannullierungen sowie Terminrückstellungen können nach Fertigungsbeginn nicht mehr
berücksichtigt werden.
4. Reproduktionsrecht
4.1 Für Entwürfe, die von uns angefertigt worden sind, bleibt uns das Reproduktionsrecht vorbehalten.
4.2 Eine Untersuchung oder Verantwortung dafür, ob an uns gelieferte Entwürfe, Daten und Vorlagen gegen
bestehendes Urheberrecht, Warenzeichen oder bei Gerichten hinterlegte Gebrauchsmuster verstoßen, wird
abgelehnt.
5. Korrekturabzüge und Freigabemuster
5.1 Die Begutachtung und Freigabe von Korrekturabzügen, Zeichnungen und Mustern entbindet uns von jeder Haftung
für nicht beanstandete Fehler.
5.2 Für Fehler, die in der Bestellung, in eingesandten Unterlagen oder durch undeutliche und unvollständige Angaben
entstanden sind, wird keine Verantwortung übernommen.
6. Werkzeuge und Vorrichtungen
6.1 Werkzeuge und dazugehörige Vorrichtungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
7. Lieferzeiten
7.1 Die Lieferzeit wird nach bestem Ermessen angegeben. Sie ist unverbindlich.
7.2 Wird die Herstellung oder Lieferung der bestellten Waren durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, für
uns unmöglich oder wesentlich erschwert, gleichgültig, ob die Umstände in unserem Werk, oder bei unseren
Vorlieferanten eintreten (z. B. höhere Gewalt, Betriebs- oder Fertigungsstörungen, Brand, Arbeitskonflikte, nicht
frist- oder ordnungsgemäße Belieferung durch unsere Vorlieferanten usw.) so sind wir für die Dauer der
Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht befreit.
7.3 Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
7.4 Nimmt der Besteller trotz unserer angemessenen Fristsetzung die verkauften Waren ganz oder teilweise nicht ab,
so sind wir berechtigt, durch einfache, schriftliche Mitteilung uns hinsichtlich des nicht abgenommenen Teils und
ohne gerichtliche Mitwirkung von dem Vertrag loszusagen und von dem Besteller Ersatz für den durch die
Nichterfüllung erlittenen Schaden zu verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 100% des Verkaufspreises
zuzüglich der uns entstandenen Aufwandskosten.
7.5 Lieferzeitüberschreitung oder verspätete Lieferung berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag
oder zur Annahmeverweigerung.
8. Gefahrenübergang
8.1 Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware (oder Daten) unser Werk verlässt.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen aus sämtlichen Lieferungen
einschließlich etwaiger Schadenersatzforderungen unser Eigentum. Die Waren dürfen im ordnungsgemäßen
Verkehr weiterveräußert oder weiterverarbeitet werden.
9.2 Wird die Ware vor Erfüllung unserer sämtlichen Kaufpreisforderungen weiterveräußert, so tritt an die Stelle der
Ware durch Vorausabtretung die Forderung des Bestellers aus dem Weiterverkauf oder im Falle der Verbindung,
Vermischung oder Verarbeitung in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Waren, ohne dass es einer
ausdrücklichen Veräußerung sofort zu benachrichtigen und den Dritterwerber anzuweisen, insoweit Zahlung direkt
an uns zu leisten. Erhält der Besteller abweichend hierzu vom Dritterwerber dennoch seine Forderung bezahlt, so
nimmt er diese Zahlung treuhänderisch im Sinne der Untreuvorschrift des Strafgesetzbuches entgegen und ist
verpflichtet, den entgegenkommenden Betrag sofort an uns weiterzuleiten.
9.3 Der Besteller darf die gelieferte Ware weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie
Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich zu unterrichten.
10. Gewährleistung
10.1 Der Besteller hat etwaige Mängel unverzüglich spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich
oder fernschriftlich anzuzeigen. Unwesentliche oder kleine Mängel an Material, Oberfläche oder Farbe, die durch
Eigenart der Herstellung bedingt sind, berechtigen nicht zur Reklamation.
10.2 Bei fristgemäßen, berechtigten Reklamationen steht es uns frei, die gelieferte Ware nachzuarbeiten, Ersatz zu
liefern oder entsprechend der Wertminderung der Ware dem Besteller Gutschrift zu erteilen. Weitergehende
Ansprüche des Bestellers irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Der Besteller hat insbesondere keinen Anspruch
auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages, Minderung des vereinbarten Kaufpreises oder Ersatz von Schäden
irgendwelcher Art einschließlich Gewinnentgang, die unmittelbar auf die Mängel zurückzuführen sind.
10.3 Unsere Pflicht zur Reklamationsanerkennung entfällt bei jeder auch nur teilweisen Weiterverarbeitung der
gelieferten Ware ohne unsere vorherige Zustimmung.
11. Rücktritt
11.1 Wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Besteller sich in Annahmeverzug
befindet, in Vermögensverfall gerät, insbesondere, wenn über sein Vermögen ein gerichtlicher Vergleich oder das
Insolvenzverfahren eröffnet wird.
11.2 Im Falle des Rücktritts stehen dem Besteller gegen uns keine Schadenersatzansprüche zu.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort ist Wangen im Allgäu.
12.2 Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden oder mit ihm zusammenhängenden Streitigkeiten ist
das für Wangen im Allgäu zuständige Amtsgericht. Das gilt auch für Scheck- oder Wechselklagen.
12.3 Wir sind jedoch auch berechtigt, die Klage bei dem für den Besteller zuständigen inländischen oder ausländischen
ordentlichen Gericht zu erheben.
13. Anwendbares Recht
13.1 Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.
Stand 2011 – WK Kunststoffteile GmbH